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Was sind „junge Audi Gebrauchtwagen“?

Junge Gebrauchtwagen sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge1 (AMF) oder Audi Werksdienstwagen2 (WDW) und Audi Jahreswagen3 der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 24 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. die EURO-Leasing GmbH vermietet wurden. Audi Gebrauchtfahrzeuge erfüllen folgende Kriterien:

  • Fahrzeugalter von max. 24 Monaten nach Erstzulassung
  • Finanzierung und Leasing über Audi Financial Services möglich
  • I.d.R. Mehrwertsteuer ausweisbar
  • Inklusive einer mindestens einjährigen Audi Gebrauchtwagengarantie (i.d.R. mit Audi Anschlussgarantie)
  • 1Audi Mietfahrzeuge (AMF) sind Gebrauchtwagen, welche als Mietwagen bei Autovermietgesellschaften im Einsatz waren.
  • 2Audi Werkdienstwagen (WDW) sind u.a. Fahrzeuge, die durch AUDI AG Mitarbeiter im Rahmen des Mitarbeiterleasings, als persönliche Dienstwagen, Abteilungsfahrzeuge etc. genutzt wurden, bzw. im Rahmen von Vermietungen an VIPs, Behörden und andere AUDI AG Direktkunden im Einsatz waren.
  • 3Bei Audi Jahreswagen handelt es sich um Werkdienstwagen der Marke Audi, die ausschließlich von Werksangehörigen der AUDI AG als Mitarbeiter-Leasingfahrzeuge oder zu betrieblichen Zwecken (bspw. Dienstwagen) genutzt wurden und nur einen Vorbesitzer haben. Die Fahrzeuge haben ein maximales Alter von 24 Monaten, wobei maximal 12 Monate zwischen Herstellung und Erstzulassung liegen und das Fahrzeug maximal 12 weitere Monate zwischen Erstzulassung und Weiterverkauf gefahren wurde.